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Am heutigen Freitag wurde die Vereinbarung zum Bau eines bundesstraßenbegleitenden Rad-/Wirtschaftsweges entlang der B4 unterzeichnet. Der neue Streckenabschnitt stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung zwischen dem Unstrut-Radweg und dem Unstrut-Werra-Radweg dar. Der Neubau des Radweges ist von Sondershausen (OT Oberspier) bis nach Straußfurt geplant und umfasst den Ausbau als reiner Radweg sowie als kombinierter Rad-/Wirtschaftsweg auf einer Gesamtlänge von ca. 16 Kilometern.

„Da die Strecke einen Verkehrswert besitzt und die Verkehrstauglichkeit des straßenbegleitenden außerörtlichen Rad-/Wirtschaftsweges hergestellt werden soll, übernimmt grundsätzlich der Bund den Bau und trägt damit auch die Kosten“, erklärt Andreas Bode, Regionalleiter des Regionalbereichs Nord des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV). Neben seiner Unterschrift wurde die Vereinbarung auch von der Landrätin des Kyffhäuserkreises, Antje Hochwind-Schneider (SPD), sowie den Bürgermeistern der beteiligten Städte und Gemeinden – Steffen Grimm für Sondershausen, Manuel Wölbing für Wasserthaleben, Sandra Lange für Westgreußen, Mario Schütze für Clingen, Torsten Abicht für Greußen, Sven Tschapeller für Gangloffsömmern und Olaf Starroske für Straußfurt – unterzeichnet.

In Abstimmung mit dem TLBV, Region Nord, und den Gemeinden übernimmt der Kyffhäuserkreis die Planung sowie den Bau und wird damit Auftraggeber des Projekts. „Die Vorbereitungen zum Radwegebau entlang der B4 haben wieder einmal gezeigt, wie gut verschiedene politische Ebenen zusammenarbeiten und gemeinsam Probleme lösen können. Durch die Vereinbarung ist es uns möglich, den Radweg von Sondershausen bis Straußfurt zu erschließen, wichtige Anschlusspunkte zu schaffen und unsere Region somit noch attraktiver zu machen“, sagt Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD).

Der Bund trägt neben den Kosten für den Bau des außerörtlichen Rad-/Wirtschaftsweges auch die Kosten für den Grunderwerb, Entschädigungen von Straßenanliegern sowie Kosten für Beurkundungen und Vermessungen. Weiterhin übernimmt der Bund die Kosten einer Zweckkostenpauschale für die Baubegleitung. Die Mehrkosten für Unterhaltung, Erneuerung, Betrieb des Weges werden mit einem einmaligen Betrag abgelöst. Teil der Vereinbarung ist zudem die Übernahme der Unterhaltung durch die Gemeinden in ihrem jeweiligen Gemarkungsgebiet ab Verkehrsfreigabe.

Als nächster Schritt wird eine europaweite Ausschreibung für einen Planer erfolgen. Die Umsetzung des Vorhabens ist für den Zeitraum 2024-2027 geplant.

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