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Straßenverkehrsbehörde

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und zugehörigen Formulare aus dem Bereich Straßenverkehrsbehörde. Unter den Kontaktdaten finden Sie die aktuelle Stauvorschau mit den Verkehrsbehinderungen im Landkreis.

Verkehrsorganisatorische Maßnahmen für Bauvorhaben mit Verkehrsraumeinschränkungen

Gemäß § 45 Abs. 6 StVO müssen Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes vor dem Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgängerverkehr) auswirken, von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Anordnungen nach Absatz 1 bis 3 darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßen- und Gehwegsperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßenbaulastträgers
    zuständig für Bundes- und Landstraßen – Landesamt für Bau und Verkehr Region Nord
    zuständig für Kreisstraßen – Landratsamt Kyffhäuserkreis, Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung; Hoch- und Tiefbau
    zuständig für Gemeindestraßen – Stadt/Verwaltungsgemeinschaft
  • notwendiger Regel – bzw. Beschilderungsplan

zusätzlich bei Vollsperrungen:

  • notwendiger Umleitungs- und Beschilderungsplan
  • Bauablaufplan
  • Information der Anlieger und Gewerbetreibenden über Verkehrsraumeinschränkungen

Formulare:

Baumaßnahme – Antrag verkehrsregelnde Maßnahmen

Baumaßnahme – Antrag Verlängerung

Verkehrsorganisatorische Maßnahmen für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Gemäß § 29 StVO bedürfen Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsraum, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Hierzu gehören unter anderem Umzüge bei Volksfesten, Festumzüge, Veranstaltungen mit Fahrrädern, Volksmärsche, Volksläufe, Radmärsche und motorsportliche Veranstaltungen.

folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Straßenbaulastträgers
    zuständig für Bundes- und Landstraßen – Landesamt für Bau und Verkehr Region Nord
    zuständig für Kreisstraßen – Landratsamt Kyffhäuserkreis, Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung; Hoch- und Tiefbau
    zuständig für Gemeindestraßen – Stadt/Verwaltungsgemeinschaft
  • Plan mit Streckenführung
  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Klärung der Absicherung mit Polizei

 

Formulare:

Veranstaltung – Antrag

Ausnahmegenehmigungen

Die Straßenverkehrsbehörden können von den Vorschriften der StVO Ausnahmen und Erlaubnisse genehmigen (§ 46 Abs.1 StVO) z.B. Sonn- und Feiertagsverbot (LKW’s über 7,5 t, für Zugmaschinen die als LKW’s zugelassen sind mit Anhänger)

folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag
  • Fracht- und Begleitpapiere
  • Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung der Deutschen Bundesbahn über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
  • Kraftfahrzeug- und Anhängerschein (oder beglaubigte Abschrift oder Ablichtung)
  • Dringlichkeitsbescheinigung
  • für grenzüberschreitenden Verkehr Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen

für die Durchführung von Großraum- oder Schwerverkehr

  • Kreisgebiet: Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
  • Kreisgebiet überschreitende Transporte müssen über das Landesverwaltungsamt beantragt werden, VEMAGS

für die Durchführung von Gefahrguttransporten
folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag, Fahrwegbestimmung

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen Bl, aG
folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag
  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • Passbild

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen ohne Merkzeichen Bl, aG
folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • Bescheinigung vom Sachgebiet Schwerbehindertenrecht

von der Anschnallpflicht/Helmpflicht
folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag mit ärztlicher Bescheinigung

 

Formulare:

Ausnahmegenehmigung – Antrag Gefahrgut

Ausnahmegenehmigung – Antrag Gurtbefreiung

Ausnahmegenehmigung – Antrag Parkausweis aG,Bl

Ausnahmegenehmigung – Antrag Sonntagsfahrverbot

Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (auch Pkw) über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t (einschl. Anhänger) betreiben will, benötigt hierzu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Der Antragsteller kann wählen zwischen einer Erlaubnis für den Güterkraftverkehr, die ausschließlich für den innerdeutschen Verkehr gilt, und einer EG – Lizenz, mit der Transporte sowohl innerdeutsch als auch grenzüberschreitend innerhalb der EU durchgeführt werden dürfen.

folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag
  • Prüfungszeugnis des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Bescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugliste, bei Mietfahrzeugen zusätzlich Mietvertrag
  • Führungszeugnis (Belegart O) für den Unternehmer und von der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Unternehmer und von der zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Belegart 9)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister für den Unternehmer und von der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

Information zu Fahrerbescheinigungen für Kraftfahrer, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat kommen

folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
ausgefüllter Antrag, Gemeinschaftslizenz des Unternehmers, Arbeitsgenehmigung des Fahrers

Information zum Werkverkehr

Werkverkehr unterliegt keiner Erlaubnispflicht nach dem GüKG.

Die im Werkverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gemeldet werden

 

Formulare:

Güterkraftverkehr – Antrag

Güterkraftverkehr – Antrag zusätzliche Ausfertigungen

Güterkraftverkehr – Eigenkapitalbescheinigung

Güterkraftverkehr – Fahrerbescheinigung

Güterkraftverkehr – Fahrzeugliste

Güterkraftverkehr – Zusatzbescheinigung

Personenbeförderung

Von wenigen Ausnahmen abgesehen (wie z.B. die Schülerbeförderung vom Wohnort zur Schule und zurück) ist die gewerbliche Beförderung von Personen genehmigungspflichtig.

folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag
  • Prüfungszeugnis des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person – Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Bescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung des Wohnortes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • bei früherer Selbständigkeit: Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung

bei früherer Selbständigkeit:

  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugliste
  • Führungszeugnis (Belegart 0) für den Unternehmer und von der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den Unternehmer und von der zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Belegart 9)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister für den Unternehmer und von der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

Information zur Schülerbeförderung

Die im freigestellten Verkehr, zum Beispiel Schülerverkehr, eingesetzten Fahrzeuge müssen der Straßenverkehrsbehörde gemeldet werden.

 

Formulare:

Personenbeförderung – Antrag

Personenbeförderung – Eigenkapitalbescheinigung

Personenbeförderung – Ersatzfahrzeug

Personenbeförderung – Fahrzeugliste

Personenbeförderung – zusätzliche Auszüge

Personenbeförderung – Zusatzbescheinigung

Kontakt

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Ordnungsverwaltung
SG Straßenverkehrsbehörde
Markt 8
99706 Sondershausen

Telefon: 03632 / 741-161
Telefax: 03632 / 741-88161
E-Mail: sva@kyffhaeuser.de

Öffnungszeiten

Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr & 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr & 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung

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