Ihre Ansprechpartnerinnen Antragsannahme Bauaufsicht:
Frau Göhring 03632 / 741 524, Frau Günther 03632 / 741 525
Das Bauordnungsrecht regelt die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück und gilt für alle baulichen Anlagen, Einrichtungen und Baugrundstücke.
Die wichtigsten Gesetze für eine Baumaßnahme sind:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke -Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Gesetz über die Thüringer Bauordnung (ThürBO)
- Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO)
- Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale im Land Thüringen / Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThDSchG)
- Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Die Gemeinden können weiterhin örtliche Bauvorschriften in Form von Satzungen erlassen. Insbesondere können dies Satzungen über die äußere Gestaltung und besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, an Kinderspielplätze, Gemeinschaftsanlagen und Stellplätze sein. In mehreren Gemeinden gibt es Baumschutzsatzungen, die den Umgang mit Bäumen und Hecken regeln.
Die Städte Sondershausen, Artern, Bad Frankenhausen, Greußen, Ebeleben, An der Schmücke, OT Heldrungen, Roßleben-Wiehe sowie die Gemeinde Donndorf haben zur Sicherung und Verbesserung ihrer Stadtzentren Sanierungssatzungen erlassen. Für diese Gebiete muss eine Sanierungsgenehmigung bei der Stadtverwaltung/Gemeinde eingeholt werden. Im Baugenehmigungsverfahren wird diese Sanierungsgenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde ausgestellt. Für große Teile des Stadtgebietes Sondershausen und in anderen Gemeinden wurden Erhaltungssatzungen beschlossen. In diesen Gebieten gelten über das allgemeine Baurecht hinaus besondere Bedingungen und Einschränkungen, die bereits bei der Planung einer Baumaßnahme unbedingt berücksichtigt werden müssen. Wer eine Baumaßnahme plant, sollte sich also als erstes bei seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung erkundigen, ob für den Baustandort ein Bebauungsplan aufgestellt wurde und ob andere besondere Bestimmungen von der Gemeinde beschlossen wurden.
Neben den rein baurechtlichen Vorschriften können in Einzelfall auch Genehmigungen aufgrund des Denkmalsrechtes, des Immissionsschutzrechtes, des Wasserrechts und des Naturschutzrechtes als Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich sein.