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Schutzgebiete und – objekte

Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die sich durch ihre Seltenheit, Eigenart, Schönheit, dem Erholung- oder den wissenschaftlichen Wert auszeichnen oder denen eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt oder als Lebensraum wildlebender Arten zukommt, können durch Rechtsverordnungen unter Schutz gestellt werden.

Im Kyffhäuserkreis erfolgte das für gegenwärtig:

  • 12 Natura 2000 FFH-Gebiete
  • 6 Natura 2000 Vogelschutzgebiete-Gebiete
  • 1 Natura 2000 Objekt (Fledermauswochenstube)
  • 24 Naturschutzgebiete
  • 5 Landschaftsschutzgebiete
  • 1 Naturpark
  • 39 Flächendenkmale
  • 29 Geschützte Landschaftsbestandteile
  • 19 Naturdenkmale

Die Lage und Abgrenzung der Schutzgebiete des Kyffhäuserkreises können Sie sich hier anzeigen lassen.

Kontakt

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Untere Naturschutzbehörde
Markt 8, 99706 Sondershausen
Telefon: 03632 / 741 331
E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de

Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung

In Schutzgebieten sind bestimmte Handlungen verboten oder eingeschränkt. Den jeweiligen Schutzzweck und die Verbote in Naturschutzgebieten regeln die dazugehörigen Rechtsverordnungen, welche man hier einsehen kann. Mit dem Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Genehmigung sind folgende Unterlagen zu übergeben:

  • Bezeichnung des Vorhabens
  • Lageplan, aus dem Art und Umfang des Vorhabens hervorgeht
  • Ortsangabe/ -beschreibung (Gemarkung, Flur, Flurstück, evtl. Koordinaten oder Kartenausschnitt)
  • Zeitpunkt/ -raum (Datum, ggf. Uhrzeit von/ bis)
  • Beschreibung des Vorhabens (Angaben zu Art der Aktivitäten, Anzahl der beteiligten Personen, Beaufsichtigung, Begründung etc.)
  • Flächenbeanspruchung (Nutzung von Wiesen-/ Waldflächen, Wegen, Beanspruchung von Flächen/ Wegen mit Fahrzeugen)
  • Beteiligung der Flächeneigentümer/ -verwalter/ Nutzungsberechtigten
  • gültige befristete Befahrgenehmigung (mit Angaben zu Fahrzeug-Typ/ -KFZ/ -halter)

Der Antrag ist formlos bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen (per Mail oder per Post).

gesetzlich geschützte Biotope

Eine weitere Schutzkategorie sind die „gesetzlich geschützten Biotope“ gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 15 Thüringer Naturschutzgesetz. Hierbei handelt es sich um Flächen, die per Gesetz – also ohne Ausweisung – unter Schutz stehen. Dazu zählen z.B. Streuobstwiesen, Halbtrockenrasen, Quellbereiche, naturnahe Bäche und Flüsse, Erdfälle, Röhrichte, Nasswiesen oder Binnensalzstellen, aufgelassene Lockergesteingruben und Steinbrüche und Lesehaufen.

Formblatt zur Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen

Bei dem Formblatt handelt es sich um eine empfohlene Entscheidungshilfe für Waldbesitzende im Hinblick auf die Frage, ob erhebliche Beeinträchtigungen der FFH-Erhaltungsziele ausgeschlossen werden können. Eine maßgebliche Basis für die Verwendung des Formblattes bildet der jeweilige Fachbeitrag Wald, der darüber informiert, welche Erhaltungsziele bzw. Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen konkret vor Ort bestehen. Die Fachbeiträge Wald sind auf der Internetseite von Thüringen Forst zu finden. Lassen sich erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausschließen, sind geplante Maßnahmen bei der Naturschutzverwaltung anzuzeigen (§ 34 Abs. 6 BNatSchG). Sollte die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung gesehen werden, so sind vom Waldbesitzer beizubringende entscheidungserhebliche Unterlagen mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Verwendung des Formblattes wird zur Dokumentation des Entscheidungsprozesses empfohlen.

Hier geht es zum Formblatt.

Projekte

Projekte

Aufgrund der besonderen Naturausstattung wurde im Kyffhäuserkreis durch das Bundesamt für Naturschutz die Durchführung von folgenden Naturschutzgroßprojekten, mit dem Ziel der langfristigen Sicherung national bedeutsamer und repräsentativer Naturräume mit gesamtstaatlicher Bedeutung gefördert:

EU-Life-Projekte

Durch die Europäische Union wurden im Kyffhäuserkreis zwei EU-Life-Projekte gefördert. Diese Projekte dienen der Sicherung von Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten, die als europäisches Naturerbe gelten. Sie sind deshalb auf Gebiete beschränkt, die als Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie oder der EU-Vogelschutz-Richtlinie an die Europäische Kommission gemeldet sind. Damit tragen LIFE-Projekte zur Sicherung des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 bei.
https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/biologische-vielfalt#c21040

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