Welche Aufgaben hat das Sachgebiet Abfallwirtschaft im Kyffhäuserkreis?
Die Aufgaben des Sachgebietes Abfallwirtschaft umfassen den gesamten Abfallkreislauf, von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung, Verwertung bis hin zur Beseitigung. Ein Aufgabenschwerpunkt ist die Unterhaltung und der Betrieb einer kreiseigenen Kompostierungsanlage.
Des Weiteren werden durch das Sachgebiet Abfallwirtschaft widerrechtliche Abfallablagerungen durch Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.
Was wird in der Abfallwirtschaft im Kyffhäuserkeis bearbeitet?
Im Sachgebiet Abfallwirtschaft erfolgen die Bearbeitung sämtlicher mit der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen im Zusammenhang stehenden Anträgen und die Veranlagung der entsprechenden Gebührenschuldner. Auf Grundlage der jeweils aktuellen Abfallgebührensatzung des Landkreises erfolgt hier die Gebührenberechnung.
Wofür ist die Untere Abfallbehörde zuständig?
Die Untere Abfallbehörde ist zuständig für die Bestätigung von Anzeigen zum Einsammeln und Befördern von nicht gefährlichen Abfällen gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Erteilung einer Erlaubnis zum Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen gemäß § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Durch die Untere Abfallbehörde erfolgt die Überwachung von baurechtlich bzw. immissionsschutzrechtlich genehmigten Abfallentsorgungsanlagen.