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Hinweis auf Öffnung des Bürgerservice und der Führerscheinstelle am 02.12.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr

 

Zusätzlich zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes an jedem ersten Samstag im Monat sei nochmals an den Pflichtumtausch des Führerschein erinnert.

Für Führerscheine, die bis zum 31.12. 1998 ausgestellt wurden (sogenannte „Papierführerscheine“) ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers für die Umtauschfrist maßgebend.

Bis spätestens 19.01.2024 müssen die Erlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 einen EU-Kartenführerschein besitzen.

 

Wer bereits eine Kartenführerschein hat, profitiert von längeren Umtauschfristen. In diesem Fall kommt es nicht auf das Geburtsdatum, sondern auf das Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins an. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf

https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/aemter-organigramm/ordnungsverwaltung/fuehrerscheinstelle/.

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