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Details zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber

Ab dem 1. März 2024 führt der Kyffhäuserkreis eine Bezahlkarte für Asylbewerber ein. Damit sollen die Leistungen, welche gemäß Asylbewerberleistungsgesetz nicht ausgezahlt werden müssen, bargeldlos zur Verfügung gestellt werden. Nach aktuellem Sachstand kommen 213 Bedarfsgemeinschaften für die Ausgabe der Bezahlkarte in Betracht, was 360 Personen umfasst.

Den Auftrag zur Ermöglichung des Vorhabens erhielt die Publk GmbH. Diese entwickelte mit der auszugebenen SocialCard eine kontoungebundene Visa Guthaben-Karte. Sozialleistungen, welche bis zum 1. März in Form von Bargeld ausgezahlt worden sind, werden ab dem Ausgabetag monatlich per SEPA-Überweisung der Bezahlkarte gutgeschrieben. Dementsprechend legt das Landratsamt pro Asylsuchenden einmalig die jeweilige Karte an, welche mit einer individuellen IBAN hinterlegt ist. Für die Einführung der Bezahlkarte kann die derzeitig genutzte Infrastruktur genutzt werden, wodurch keine zusätzliche Soft- und Hardware beschafft werden muss.

Die Bezahlkarte wird an die jeweilige Region per Postleitzahl gekoppelt. Bewusst vereinbarte der Kyffhäuserkreis eine Kopplung an die ersten beiden Postleitzahlnummern, um zwar die regionale Nutzung zu bevorzugen, doch eine potentielle Verwendung außerhalb des Landkreises zu ermöglichen. Der ausgewiesene Bereich beschränkt somit die bundesdeutsche Nutzung der Bezahlkarte, ermöglicht den Asylsuchenden jedoch weiterhin eine Integration in das kulturelle und gesellschaftliche Zusammenleben.

Die Absicht des Landkreises ist die Vereinfachung des Auszahlungsprozesses und die Verhinderung von potentiellem Missbrauch, da keine Überweisungen mit dieser Bezahlkarte möglich sind. Des Weiteren ist beabsichtigt, aufgrund der regionalen Begrenzung der Karte auch die regionale Wirtschaft zu stärken.

„Die SocialCard bietet zahlreiche Vorteile sowohl für die kommunalen Verwaltungen als auch für die Leistungsberechtigten“, betont Joerg Schwitalla, Gründer und Geschäftsführer der Publk GmbH. „Unsere Lösung ist maximal flexibel und kann technisch problemlos an die individuellen Anforderungen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene angepasst werden, wie hier im Kyffhäuserkreis geschehen.“

 

Die Landrätin des Kyffhäuserkreises, Frau Antje Hochwind-Schneider (SPD), äußerte sich bezüglich der Einführung der Bezahlkarte wie folgt:

„Ich bin sehr erleichtert darüber, dass wir das Bezahlkartensystem für Asylsuchende so schnell und unkompliziert einführen können. Mit der entworfenen SocialCard können Verwaltungsleistungen und zusätzliche Verwaltungskosten eingespart werden. Besonders hervorzuheben ist, dass aufgrund der regionalen Beschränkung der Karte einerseits die eigene Wirtschaft gestärkt und andererseits die Teilhabe der Asylsuchenden am kulturellen Leben im Kyffhäuserkreis gefördert wird. Dies ist ein Grundbaustein für die gelingende Integration der Asylsuchenden in unseren Landkreis.“

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