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Das Sachgebiet Sozialhilfe im Kyffhäuserkreis gehört zum Sozialamt, worunter Sie auch Informationen zur Eingliederungshilfe und dem Behindertenrecht finden.

Welche Leistungen umfasst das Sachgebiet Sozialhilfe im Kyffhäuserkreis?

Soziale Hilfe in besonderen Lebenslagen – hierfür ist das Sachgebiet Sozialhilfe im Kyffhäuserkreis zuständig. Sei es Hilfe zum Unterhalt, Pflege & Gesundheit, Rehabilitation, bis hin zur Übernahme von Bestattungskosten – hier finden Sie eine kurze Übersicht unserer Leistungen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalte
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Gesundheit & Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Blindenhilfe
  • Übernahme von Bestattungskosten
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen
  • Leistungen zur beruflichen Rehabilitation von Opfern des DDR-Regimes

Wo erhalte ich die notwendigen Auskünfte und Formulare zur Sozialhilfe im Kyffhäuserkreis?

Auf der rechten Seite finden Sie die Kontaktdaten und Öffnungszeiten des Sachgebiets Sozialhilfe im Kyffhäuserkreis. Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter persönlich zu den angegebenen Öffnungszeiten, telefonisch oder per Mail unterstützend zur Seite.

Unter dem Punkt “Hinweise & Formulare” finden Sie bereits wichtige Anträge und Informationen zur Beantragung von Sozialhilfeleistungen.

Sie benötigen Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung, zur Gesundheit, zur Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfen in sonstigen Lebenslagen oder Blindenhilfe?
Füllen Sie bitte den “Antrag auf Sozialhilfe” aus und reichen Sie diesen im Landratsamt Kyffhäuserkreis ein.

Zum Themengebiet “Hilfe zur Pflege” stellen wir Ihnen außerdem die Schweigepflichtsentbindung Hilfe zur Pflege, die Einwilligung zur Übermittlung med. Unterlagen Hilfe zur Pflege, notwendige Unterlagen zum Antrag auf Hilfe zur Pflege, die Broschüre „Älter werden im Kyffhäuserkreis“

Sie möchten die Übernahme von Bestattungskosten beantragen?

Hierfür stellen wir Ihnen das Formular “Antrag Bestattungskosten” zur Verfügung.

Wie können Sie Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) beantragen?

Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB XII oder AsylbLG beziehen, Wohngeld nach dem WoGG, Kindergeldzuschlag nach dem BKKG oder Bürgergeld nach dem SGB II bekommen, haben einen Anspruch auf BuT-Leistungen.

Was ist hierfür notwendig?

  • ein Grundantrag, bzw. die Bedarfsanzeige Bildung und Teilhabe
  • ein gültiger Bewilligungsbescheid nach SGB II (Jobcenter), SGB XII (Jugend- und Sozialamt), WoGG (Wohngeldstelle), BKKG (Familienkasse) oder AsylbLG (Ausländerbehörde)

Unter “Hinweise & Formulare” auf der rechten Seite können Sie die Bedarfsanzeige auf BuT Leistungen, den Antrag BuT für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag, den Antrag BUT-Leistung Lernförderung sowie unseren Informationsflyer zur Bildung und Teilhabe herunterladen und gegebenenfalls ausfüllen.

Sozialhilfe zur beruflichen Rehabilitation von Opfern des DDR-Regimes

Außerdem finden Sie im Bereich Sozialhilfe im Kyffhäuserkreis unter “Formulare & Hinweise” den Antrag zur beruflichen Rehabilitation von Opfern des DDR-Regimes

Nutzen Sie zur weiteren Information und Rückfragen gern die angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

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