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Sie möchten gerne mehr über eine ehrenamtliche Vormundschaft erfahren?
Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren und können sich die Übernahme einer Vormundschaft für ein Kind oder Jugendlichen vorstellen?
Sie sind Pflegeeltern und erwägen die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft?
Sie suchen zu diesen Fragen Informationen und Beratung?

 

Wenn Kinder und Jugendliche ohne Eltern aufwachsen oder diese das Sorgerecht nicht ausüben können, brauchen sie einen Vormund.

Der Gesetzgeber hat mit der Reform der Vormundschaft maßgebliche Veränderungen und neue Strukturen eingeführt, die die gesellschaftlichen Veränderungen berücksichtigen und die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärker in den Fokus nehmen. Der ehrenamtlichen Vormundschaft wird Vorrang gegenüber der Amtsvormundschaft sowie Vereins- und Berufsvormundschaft eingeräumt, wenn die Person für die Aufgaben und Pflichten geeignet ist.

Der Vormund ist unabhängig und hat die Vormundschaft im Interesse des Kindes/Jugendlichen zu führen, § 1790 Abs. 1 BGB.

Mit der Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige hat das Jugendamt des Kyffhäuserkreises sein Angebot erweitert und entsprechend der Anforderungen der Vormundschaftsreform, die im Jahr 2023 in Kraft getreten ist, gestaltet.

Im Kyffhäuserkreis engagieren sich bereits viele Bürger und Bürgerinnen als ehrenamtlicher Vormund, derzeit sind das meist Familienangehörige, Pflegeeltern oder andere enge Bezugspersonen für jeweils ein oder mehrere Kinder und Jugendliche.

Zukünftig soll sich die Zahl der individuell betreuten Kinder und Jugendlichen durch die aktive Suche nach ehrenamtlichen Vormündern im Kyffhäuserkreis erhöhen. Hierzu werden bald Informationsveranstaltungen und perspektivisch auch Schulungen angeboten werden. Schauen Sie daher bei Interesse gerne wieder auf unserer Internetseite vorbei. Sie können auch schon jetzt Kontakt zu uns aufnehmen und erste Fragen stellen oder Interesse bekunden, sodass wir Sie gezielt zu unseren Veranstaltungen einladen können.

Ab sofort besteht für alle ehrenamtlichen Vormünder aus dem Kyffhäuserkreis das Angebot, sich an uns zu wenden, wenn es Fragen oder Probleme im Rahmen der ehrenamtlichen Vormundschaft gibt (§ 53a SGB VIII).

Nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf, sei es wegen einer konkreten Frage, dem Wunsch und Interesse an der Schulung zu weiterführenden Themen oder/und um aktiv Einladungen zu zukünftigen Veranstaltungen wie Schulungen, Infoabenden oder Austauschtreffen mit anderen ehrenamtlichen Vormündern zu erhalten.

Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Austausch!

Nehmen Sie gern Kontakt auf:

Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige

Frau Andrea Pößel

Landratsamt Kyffhäuserkreis – Jugendamt
Markt 8
99706 Sondershausen
Telefon: 03632 741 627
E-Mail: koordinierungsstelle.vormundschaften@kyffhaeuser.de

Kontakt

Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige

Frau Andrea Pößel

Landratsamt Kyffhäuserkreis – Jugendamt
Markt 8
99706 Sondershausen
Telefon: 03632 741 627
E-Mail: koordinierungsstelle.vormundschaften@kyffhaeuser.de

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