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Kinderschutzdienst

  • Schutz, Beratung und Hilfe in Notlagen für Kinder & Jugendliche
  • Stärkung durch Gespräche zur Stabilisierung
  • Vermittlung zu weiterführenden Leistungen
  • Angebote zum präventiven Kinderschutz
  • Beratung von Fachkräften in Sachen Kinderschutz

Junge Menschen haben das Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit. Sie benötigen Sicherheit, Geborgenheit, Liebe, Verlässlichkeit und Erwachsene die als Vorbilder dienen.
Wo dies nicht der Fall ist, können Gewalt, körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung und Vernachlässigung extreme Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche sein. Dann benötigen betroffene junge Menschen verlässliche und kompetente Ansprechpartner ganz für sich allein.
Der Kinderschutzdienst ist ein spezieller Fachdienst für Kinder und Jugendliche, die Gewalt oder Missbrauch erlebt haben, davon betroffen oder bedroht sind. Hierbei wird das Kind in seiner gesamten Lebenssituation betrachtet und entsprechend unterstützt.

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Mehr Informationen

Kontakt

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Dezernat für Soziales, Jugend, Gesundheit und Arbeit
Jugend- und Sozialamt
Referat Jugend
Markt 8
99706 Sondershausen

Telefon: 03632 / 741-642 (Sekretariat Referat Jugend)
Fax: 03632 / 741-88561
Mail: jus@kyffhaeuser.de

Öffnungszeiten

Montag: nach Absprache
Dienstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr & 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Absprache
Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr & 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: nach Absprache

wichtige Telefonnummern / Internetseiten im Überblick

Bundesweit

Drogen/Sucht:

Internet:
www.drugcom.de (interaktive Informations- und Kommunikationsplattform)
www.rauchfrei-info.de
www.bist-du-stärker-als-alkohol.de

Telefon:
Sucht & Drogen Hotline:
01805 / 313031 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz / Mobilfunk abweichend)

Beratungstelefon zum Nichtrauchen:
01805 / 313131 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz / Mobilfunk abweichend)

Beratungstelefon Alkohol BZgA:
0221 / 892031

Kinder-Notruf:

Internet:
www.kindernotruftelefon.de

Telefon:
Kinder-Notruf-Telefon e.V. (anonyme und vertrauliche Hilfestellung für Kinder)
0800 / 15 16 001 (gebührenfrei)

Thüringen:

Internet:
Thüringer Ministerium f. Soziales, Familie, Gesundheit
Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- u. Jugendschutz
Jugendschutz beim Fernsehen und im Internet
Kommission Jugendmedienschutz Erfurt
www.klicksafe.de

Telefon:
Kinder- und Jugend-Sorgentelefon – Land Thüringen (freecall)
0800 / 008008-0

Kontakt Kinderschutzdienst

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Kinderschutzdienst
Straße der Jugend 8
06556 Artern
Telefon: 0173 / 5946650 oder 03632/ 741-983
E- Mail: kjsd@kyffhaeuser.de

Flyer Kinder- und Jugendschutzdienst

„Dein Megafon“ – Unabhängige Beratungs- und Ombudsstelle der Jugendhilfe in Thüringen

In Trägerschaft des Thüringer Kinderschutzbundes sind die Mitarbeiter von „Dein Megafon“ für alle jungen Menschen von 0 – 27 Jahre da, die durch das Jugendamt im Rahmen von Hilfen zur Erziehung unterstützt werden. Als Ombudsstelle beraten sie Kinder und Jugendliche kostenfrei und vertraulich.

Ombudsstellen

  • … bieten jungen Menschen und ihren Familien bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe unabhängige Information, Beratung und Vermittlung.
  • … sind Beratungs- und Beschwerdestellen. Sie helfen, wenn junge Menschen oder ihre Familien (z.B. Eltern mit und ohne Sorgerecht, Pflegeeltern, Geschwister und weitere Familienangehörige) Stress oder Konflikte mit der Kinder- und Jugendhilfe haben.
  • … sind unabhängig vom Jugendamt und von Einrichtungen. Ihre Beratung ist kostenlos, unabhängig und vertraulich.

In Ombudsstellen arbeiten Ombudspersonen. Das sind Menschen, die viel Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe haben. Sie haben eine Ausbildung, durch die sie sich sehr gut mit der Kinder- und Jugendhilfe auskennen. Sie hören den jungen Menschen und ihren Familien zuerst einmal zu und nehmen Ihre Fragen und Sorgen ernst. Sie erklären ihnen dann die Regelungen der Jugendhilfe und welche Rechte sie haben. Gemeinsam wird dann nach einer Lösung für den Konflikt gesucht. Die Ombudsperson

  • nimmt auf Wunsch Kontakt mit dem Jugendamt oder der Einrichtung auf.
  • geht auf Wunsch mit zum Jugendamt oder zur Einrichtung.
  • hilft Briefe zu verstehen und zu schreiben.
  • unterstützt Formulare auszufüllen.
  • hilft manchmal einen Widerspruch gegen eine Ablehnung einzulegen.
  • hilft rechtliche Schritte gegen Entscheidungen einzuleiten.
  • unterstützt manchmal auch bei Klageverfahren.

WICHTIG

Ombudspersonen arbeiten immer im Auftrag der jungen Menschen und ihrer Familien. Das heißt zum Beispiel: Die Ombudsperson ruft nur beim Jugendamt an, wenn die Familie das möchte. Ombudsstellen unterstützen dabei, dass junge Menschen und ihre Familien vom Jugendamt und der Einrichtung ernst genommen werden.

Weitere Information zur Ombudsstelle in Thüringen gibt es unter: https://www.dein-megafon.de

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