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Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst befasst sich unter anderem mit den folgenden Aufgaben:

Kontakt

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Markt 8
99706 Sondershausen

Telefon:  03632 / 741-642 oder 03632 / 741-561
Telefax: 03632 / 741-88642
E-Mail: jugendamt@kyffhaeuser.de

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 16:00 Uhr

Erzieherischer Kinder- & Jugendschutz

Die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Kyffhäuserkreis ist der § 14 SGB VIII. Er ist Bestandteil einer auf Prävention und Integration abzielenden Jugendförderung, steht in enger Verbindung zu anderen Teilbereichen der Kinder- und Jugendhilfe und ergänzt vor allem die Arbeitsfelder der Jugendarbeit und Familienbildung.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst vorwiegend Präventionsmaßnahmen mit der Absicht, junge Menschen zu befähigen, kritisch, entscheidungsfähig und eigenverantwortlich zu handeln. Auch Eltern und Erziehungsberechtigten sollen Angebote unterbreitet werden, die diese befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und ihre Entwicklung und Lernprozesse zu fördern.

Schwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes:

  • Sensibilisierung für die Einhaltung des Jugendschutzes
  • Durchführung von Präventionsveranstaltungen und regelmäßigen themenbezogenen Veranstaltungen
  • Schulung von Mitarbeiter*innen aus Jugend- und Bildungseinrichtungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Anschaffung von Präventionsmaterialien
  • Erarbeitung eines Präventionskataloges

Durch vielfältige Projekte und Formen soll die Zielsetzung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erreicht werden. Bei der Entwicklung und Durchführung werden Kinder und Jugendliche aktiv beteiligt.

Gesetzlicher Kinder- & Jugendschutz

Der gesetzliche Jugendschutz ist geregelt über das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Nähere Ausführungen trifft das Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz (ThürKJHAG).

Aufgabe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu schützen. Konsequent ahndet Jugendschutz Gesetzesverstöße nicht etwa bei dem jungen Menschen selbst, sondern bei z.B. Veranstaltern und Gewerbetreibenden, die die gesetzlichen Verpflichtungen nicht einhalten.

Der gesetzliche Jugendschutz greift dort ein, wo die Gefahr besteht, dass Bedürfnisse junger Menschen untergeordnet werden oder in Gefahr sind.

Schwerpunkte des gesetzlichen Jugendschutzes:

  • regelmäßigen Jugendschutzkontrollen in Spielhallen/ Videotheken/ Diskotheken/ Verkaufsstellen/ Gaststätten
  • Beratungen zum Jugendschutzgesetz zu den §§ 4, 9 und 10 sowie §§ 14 und 15 JuSchG
  • Beratungen von Trägern offener Jugendeinrichtungen zum Jugendschutzgesetz und zum Thüringer Nichtraucherschutzgesetz
  • Beratungen von Personensorgeberechtigten im Rahmen des Anhörungsverfahren nach dem § 6 Abs. 2 JArbSchG

Kinderschutzdienst

  •  Schutz, Beratung und Hilfe in Notlagen für Kinder & Jugendliche
  • Stärkung durch Gespräche zur Stabilisierung
  • Vermittlung zu weiterführenden Leistungen
  • Angebote zum präventiven Kinderschutz
  • Beratung von Fachkräften in Sachen Kinderschutz

Junge Menschen haben das Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit. Sie benötigen Sicherheit, Geborgenheit, Liebe, Verlässlichkeit und Erwachsene die als Vorbilder dienen.
Wo dies nicht der Fall ist, können Gewalt, körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung und Vernachlässigung extreme Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche sein. Dann benötigen betroffene junge Menschen verlässliche und kompetente Ansprechpartner ganz für sich allein.
Der Kinderschutzdienst ist ein spezieller Fachdienst für Kinder und Jugendliche, die Gewalt oder Missbrauch erlebt haben, davon betroffen oder bedroht sind. Hierbei wird das Kind in seiner gesamten Lebenssituation betrachtet und entsprechend unterstützt.

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Mehr Informationen

wichtige Telefonnummern / Internetseiten im Überblick

Bundesweit

Drogen/Sucht:

Internet:
www.drugcom.de (interaktive Informations- und Kommunikationsplattform)
www.rauchfrei-info.de
www.bist-du-stärker-als-alkohol.de

Telefon:
Sucht & Drogen Hotline:
01805 / 313031 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz / Mobilfunk abweichend)

Beratungstelefon zum Nichtrauchen:
01805 / 313131 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz / Mobilfunk abweichend)

Beratungstelefon Alkohol BZgA:
0221 / 892031

Kinder-Notruf:

Internet:
www.kindernotruftelefon.de

Telefon:
Kinder-Notruf-Telefon e.V. (anonyme und vertrauliche Hilfestellung für Kinder)
0800 / 15 16 001 (gebührenfrei)

Thüringen:

Internet:
Thüringer Ministerium f. Soziales, Familie, Gesundheit
Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- u. Jugendschutz
Jugendschutz beim Fernsehen und im Internet
Kommission Jugendmedienschutz Erfurt
www.klicksafe.de

Telefon:
Kinder- und Jugend-Sorgentelefon – Land Thüringen (freecall)
0800 / 008008-0

Kontakt Kinderschutzdienst

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Kinderschutzdienst
Straße der Jugend 8
06556 Artern
Telefon: 0173 / 5946650 oder 03632/ 741-983
E- Mail: kjsd@kyffhaeuser.de

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