Körperliche, seelische und geistige Beeinträchtigungen oder Sinnesbehinderungen können unsere Teilhabe an der Gesellschaft stark einschränken. Um dieses Missverhältnis auszugleichen sind besondere Regelungen im Schwerbehindertenrecht, als Teilgebiet des Behindertenrechts verankert. Ziel ist die Selbstbestimmung schwerbehinderter Menschen sowie deren gleichberechtigter Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft zu fördern.
Welche Regelungen finden Sie im Schwerbehindertenrecht?
Das Schwerbehindertenrecht ist unter dem Bereich Soziales angesiedelt und enthält folgende Regelungen:
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Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
Feststellungen über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB)
Feststellungen von Merkzeichen für besondere Nachteilsausgleiche
Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
Schwerbehinderung – Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Schwerbehindertenangelegenheiten
schwerbehinderte Menschen: Beförderung im Nah- und Fernverkehr
Behindertenberatung -
Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz
Nutzen Sie die Hinweise & Formulare auf der rechten Seite zur weiteren Information. Gern stehen wir Ihnen auch persönlich zu den angegebenen Öffnungszeiten, telefonisch oder per E-Mail beratend zur Seite.
Unter dem Bereich Soziales können Sie sich außerdem zur Sozial- und Eingliederungshilfe informieren.