Im Nachfolgenden finden Sie Informationen zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes, des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes sowie genauere Hinweise zu den Einschulungsuntersuchungen.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Diensts gehören:
- Erfassung und Prävention von Gesundheitsstörungen bei Kindern und Jugendlichen von 0- 18 Jahren
- Früherkennung von Entwicklungsstörungen
- Einleitung von Frühförderungsmaßnahmen (bei geistiger, seelischer und/oder körperlicher Gesundheitsstörung), Eingliederungshilfe- Gutachtern
- Beratung bei Entwicklungsstörungen in der Pubertät
- Reihenuntersuchungen (Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten, Einschulungsuntersuchungen)
- Beratung bei Leistungs- und Verhaltensstörungen im Schulalter
- Beratung bei Erziehungsproblematik
- Beratung bei Übergewicht und Essstörungen im Kindes- und Jugendalter
- Impfberatung
- Beratung zur Suchtprävention
- Einschätzung der Schulsporttauglichkeit
- Schülerbeförderung