Verhaltensempfehlungen:
Positiv getesteten Personen wird empfohlen, sich freiwillig in Absonderung zu begeben, ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen und Kontakte zu anderen Personen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren.
Verpflichtungen:
Positiv getestete Personen sind zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske verpflichtet
- außerhalb geschlossener Räume, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht oder nicht durchgehend eingehalten werden kann,
- in geschlossenen Räumen, sofern sich weitere als die dem eigenen Haushalt angehörigen Personen darin aufhalten.
Weitergehende Informationen finden Sie in der aktuellen Fassung der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2