Ein schwerer Unfall, eine plötzlich schlimme Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Hier wird die Betreuungsbehörde im Kyffhäuserkreis aktiv. Für volljährige Personen, die auf Grund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu besorgen, werden nach Prüfung der Erforderlichkeiten vom Betreuungsgericht beim örtlich zuständigen Amtsgericht Betreuer als gesetzliche Vertreter bestellt. Ziel des Betreuungsgesetzes ist es, die Würde und Selbstbestimmung des Betreuten zu wahren. Es bedarf der Bestellung eines Betreuers als gesetzlicher Vertreter auch dann, wenn ein Ehegatte oder Kinder und Eltern bereit sind, sich um die Angelegenheiten des Betroffenen zu kümmern. Nahe Angehörige können nur dann für den Betroffenen rechtsverbindlich handeln, wenn sie durch das Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt hat.
Eine Alternative zu einem gerichtlich bestellten Betreuer kann eine Person des Vertrauens sein. Dafür bedarf es einer Vorsorgevollmacht.
Wofür ist die Betreuungsbehörde im Kyffhäuserkreis zuständig?
Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt Bevollmächtigte und vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer auf ihren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und vermittelt Fortbildungsangebote. Sie unterstützt das Betreuungsgericht auf Anforderung im Betreuungsverfahren und bemüht sich um die Gewinnung geeigneter Betreuer.
Die Betreuungsbehörde im Kyffhäuserkreis fördert die Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen und beglaubigt diese. Die Kosten pro Beglaubigung betragen 10,00 Euro.
Eine Vorsorgemappe, sofern aktualisiert vorhanden, mit sämtlichen Verfügungen (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Notfallverfügung) und Vollmachten (Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht, Postvollmacht) ist im Gesundheitsamt in den Dienststellen in Sondershausen und Artern für 3,75 Euro erhältlich.
Vorsorgevollmachten: kostenlose Exemplare werden ausgereicht.