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Dieser Modus ermöglicht es Menschen mit Epilepsie, die Website sicher zu nutzen, indem das Risiko von Anfällen, die durch blinkende oder blinkende Animationen und riskante Farbkombinationen entstehen, eliminiert wird.
Sehbehindertenmodus
Verbessert die visuelle Darstellung der Website
Dieser Modus passt die Website an die Bequemlichkeit von Benutzern mit Sehbehinderungen wie Sehschwäche, Tunnelblick, Katarakt, Glaukom und anderen an.
Kognitiver Behinderungsmodus
Hilft, sich auf bestimmte Inhalte zu konzentrieren
Dieser Modus bietet verschiedene Hilfsoptionen, um Benutzern mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Legasthenie, Autismus, CVA und anderen zu helfen, sich leichter auf die wesentlichen Elemente der Website zu konzentrieren.
ADHS-freundlicher Modus
Reduziert Ablenkungen und verbessert die Konzentration
Dieser Modus hilft Benutzern mit ADHS und neurologischen Entwicklungsstörungen, leichter zu lesen, zu surfen und sich auf die Hauptelemente der Website zu konzentrieren, während Ablenkungen erheblich reduziert werden.
Blindheitsmodus
Ermöglicht die Nutzung der Website mit Ihrem Screenreader
Dieser Modus konfiguriert die Website so, dass sie mit Screenreadern wie JAWS, NVDA, VoiceOver und TalkBack kompatibel ist. Ein Screenreader ist eine Software für blinde Benutzer, die auf einem Computer und Smartphone installiert wird und mit der Websites kompatibel sein müssen.
Online Wörterbuch
Lesbare Erfahrung
Inhaltsskalierung
Standard
Textlupe
Lesbare Schriftart
Legasthenie-freundlich
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Links hervorheben
Schriftgröße
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Zeilenhöhe
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Buchstaben-Abstand
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Linksbündig
Zentriert ausgerichtet
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Optisch ansprechendes Erlebnis
Einfarbig
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Einfache Orientierung
Töne stummschalten
Bilder ausblenden
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Animationen stoppen
Lesemaske
Markieren Sie Schweben
Großer dunkler Cursor
Großer Lichtcursor
Kognitives Lesen
Navigationstasten
Sprachnavigation
Rechtliche GrundlagenDiese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Landratsamtes Kyffhäuserkreis – unter: https://www.kyffhaeuser.de/kyf/index.php
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus:
dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thür BarrWebG)
der Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBITVO)
der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0)
den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0
der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Als öffentliche Verwaltung bemühen wir uns, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Noch bestehende Mängel und fehlende Optimierungen
Unsere Website wurde bisher noch nicht durch Dritte auf Barrierefreiheit getestet. Aufgrund eigener Überprüfung ist die Website mit dem oben Genannten teilweise zu vereinbaren. Die Anforderungen sind somit noch nicht vollständig erfüllt und es müssen weitere Maßnahmen zur Einhaltung ergriffen werden.
Die nachstehenden Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente
Zeitbasierte Medien (Untertitel und Transkription)
Linktexte und Beschreibungen von Verlinkungen
Texte von Abbildungen und Fotos
Web-Formulare
Tastaturbedienbarkeit
Kontraste von Texten
Umbrüche der Inhalte bei Verkleinerung des Browserfensters
Überschriftstruktur
Die genannten Inhalte werden momentan auf eine mögliche Umsetzung geprüft. Die Website https://www.kyffhaeuser.de verfügt über keine leichte Sprache oder Angebote in Gebärdensprache. Es wird geprüft inwiefern eine Aufnahme dieser Angebote möglich ist. Für eine bessere Verständlichkeit werden Abkürzungen weitestgehend umgangen. Des Weiteren wird an einer Skalierbarkeit der Website gearbeitet. Der Webauftritt des Landratsamtes Kyffhäuserkreis ist sehr umfangreich. Fehler können nicht immer vermieden werden. Teilweise sind ältere Dokumente noch nicht an die Anforderungen der Barrierefreiheit angepasst.
Feedback und Kontaktangaben
Haben Sie weitere Mängel bezüglich der Barrierefreiheit auf dieser Webseite festgestellt?
Sehen Sie Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit?
Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen melden Sie sich bei uns.
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Lea Juliane Weißenborn-Krüger
Markt 8
99706 Sondershausen
Telefon: 03632 / 741 319
E-Mail: l.weissenborn-krueger@kyffhaeuser.de
Durchsetzungsverfahren
Haben Sie auch nach einer Kontaktaufnahme mit dem oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden?
In diesem Fall wenden Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen. Diese hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren sowie zu den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter nachfolgendem Verweis.
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de
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