Allgemeinverfügung zur Festlegung von Schutzmaßregeln zur Bekämpfung der Geflügelpest im Amtsblatt des Kyffhäuserkreises veröffentlicht
Am 02.02.2023 wurde der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in Niederorschel (Eichsfeldkreis) festgestellt. Um den Seuchenbestand wurde vom Eichsfeldkreis eine Schutzzone von 3 Kilometern eingerichtet. Zusätzlich wird eine Überwachungszone von 10 Kilometern eingerichtet. Diese umfasst Orte im Eichsfeldkreis, im Unstrut-Hainich Kreis, im Kreis Nordhausen und im Kyffhäuserkreis die Ortsteile Keula und Friedrichsrode der Gemeinde Helbedündorf.
Für die Geflügelhalter in dieser Zone gelten besondere Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, wie z.B. Anzeigepflicht, Eigenüberwachung, Schadnagerbekämpfung, Hygienemaßnahmen für Personen und Gerätschaften, Aufzeichnungspflicht, Entsorgungspflicht usw..
Außerdem sind Veranstaltungen mit Geflügel in dieser Zone grundsätzlich verboten.
Die vollständige Allgemeinverfügung des Kyffhäuserkreises ist im Amtsblatt bzw. auf der Homepage des Landratsamtes einzusehen.