Der Kreistag und die Ausschüsse des Kyffhäuserkreises
Der Kreistag ist neben der Landrätin politisches Organ des Landkreises.
Er setzt sich aus der Landrätin und vierzig ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die von den Bürger*innen des Landkreises auf fünf Jahre gewählt werden. Der Kreistag beschließt über die eigenen Aufgaben des Landkreises und überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch die Kreisverwaltung. Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich.
Dem Kreisausschuss gehören die Landrätin und sechs weitere Mitglieder des Kreistages an.
Der Kreisausschuss bereitet die Sitzungen des Kreistages vor. Er kann auch Beschlüsse fassen, die nicht in die Zuständigkeit des Kreistages fallen oder nicht der Landrätin zugewiesen sind. Die Zuständigkeiten sind in der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung geregelt.
In den Fachausschüssen werden die Beschlüsse des Kreistages vorberaten. Sie tagen nichtöffentlich. Sie bestehen aus der Landrätin und acht Kreistagsmitgliedern.
Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt, Tourismus und Infrastruktur
Ausschuss für Kultur, Schulen und Sport
Ausschuss für Soziales, Familie, Gesundheit, Gleichstellung und Ausländerfragen
Dem Jugendhilfeausschuss gehören sechs Mitglieder des Kreistages und vier Vertreter*innen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe an. Seine Sitzungen sind öffentlich. Der Jugendhilfeausschuss fasst Beschlüsse im Bereich der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.