Rechtliche Grundlagen
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.kyffhaeuser.de veröffentlichte Webseite des Landratsamtes Kyffhäuserkreis.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus:
- dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thür BarrWebG)
- der Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBITVO)
- der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0)
- den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
- der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Als öffentliche Verwaltung bemühen wir uns, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Folgende Features zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurden bereits eingearbeitet.
- Sicherer Betrieb für Epilepsie
- dämpft Farbe und entfernt Blinker
- Modus für Sehbehinderung
- verbessert die Visuellen der Webseite
- Modus für kognitive Behinderungen
- hilft bei der Konzentration auf bestimmte Inhalte
- ADHS-freundlicher Modus
- reduziert Ablenkungen und verbessert den Fokus
- Screenreader-Modus
- Möglichkeit der Skalierung von Inhalten
- Lupenfunktion
- Angebot von Verbesserung der Lesbarkeit und Dyslexie freundlicher Schriftdarstellung
- Hervorhebungsfunktion für Titel und Links
- Flexible Anpassung der Schriftgröße, der Zeilenhöhe und des Zeichenabstandes sowie der Zentrierung
- Einstellmöglichkeiten des Kontrastes und der Sättigung
- Möglichkeit der Stummschaltung und der Ausblendung von Bildern
- Stoppfunktion für Animationen
- Lesehilfen
- Anpassbarkeit der Mauszeiger